Jahreshauptversammlung

14.03.2025 19:00h

Einladung zur Jahreshauptversammlung

Der Vorstand des Bürgervereins Scheel lädt hiermit fristgerecht zur Jahreshauptversammlung 2025 ein. Die Jahreshauptversammlung findet am Freitag, 14.03.2025, um 19 Uhr im Haus im Park statt. Eingeladen sind alle ordentlichen Mitglieder des Bürgervereins.

Folgende Tagesordnung wird für die Jahreshauptversammlung festgesetzt.

1. Begrüßung und Feststellung der form- und fristgerechten Einberufung der Jahreshauptversammlung
2. Jahresbericht des Vorstandes
3. Bericht des Kassierers
4. Bericht der Kassenprüfer
5. Entlastung des Kassierers
6. Wahl der Kassenprüfer
7. Termine und Planungen für das Geschäftsjahr 2025/2026
8. Satzungsänderung mit Bekenntnis zur freiheitlichen, demokratischen Grundordnung
9. Verschiedenes

Änderungswünsche zur Tagesordnung sind vor Sitzungsbeginn schriftlich zu Händen des Vorsitzenden einzureichen.

Zu Punkt 8, Satzungsänderung:
Der Vorstand hat auf seiner Sitzung am 20. Juni 2024 beschlossen, der nächsten Mitgliederversammlung folgende Satzungsänderungen vorzuschlagen:

• Ergänzung von § 2 Zweck und Aufgaben

Der Verein verhält sich parteipolitisch neutral und bekennt sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung. Er tritt rassistischen, antisemitischen und verfassungsfeindlichen Einstellungen und Bestrebungen sowie Benachteiligungen, insbesondere aus Gründen der angenommenen oder tatsächlichen Nationalität, ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität, aktiv entgegen.

• Änderung von § 4 Mitgliedschaft

  4. Bei Austritt eines Mitgliedes hat dasselbe kein Anrecht auf das Eigentum des Vereins. Ist ein Mitglied mit der Zahlung des Beitrages mehr als 3 Monate in Verzug, kann es aus dem Verein ausgeschlossen werden.
  5. Ein Mitglied kann aus einem in der Person des Mitglieds liegenden wichtigen Grund ausgeschlossen werden. Die Entscheidung erfolgt durch den Vorstand nach Anhörung des Mitglieds. Ein wichtiger Grund besteht insbesondere, wenn
    a. ein Mitglied mit seiner Verpflichtung zur Beitragszahlung länger als drei Monate in Verzug ist;
    b. sich ein Mitglied eines groben Verstoßes gegen die Regelungen und Grundsätze der Satzung schuldig gemacht hat, insbesondere eine mit § 2 unvereinbare Gesinnung offenbart.

Begründung:
Viele politische und gesellschaftliche Entwicklungen bereiten momentan Anlass zur Sorge. So verzeichnet das Bundeskriminalamt für das Jahr 2023 einen Anstieg von extremistisch, religiös und antisemitisch motivierten Straftaten. Übergriffe gegen Minderheiten nehmen zu. Auf Volksfesten und öffentlichen Veranstaltungen kam es in letzter Zeit immer wieder zu fremdenfeindlichen und rassistischen Ausfällen sowie zu mehreren entsetzlichen islamistisch-motivierten Anschlägen. Verfassungsfeindliche Parteien erhalten in Umfragen und Wahlen großen Zulauf.
Als Bürgerverein Scheel setzen wir uns für die Gemeinschaft ALLER Scheelerinnen und Scheeler ein. Wir stellen uns jeglichen verfassungsfeindlichen Bestrebungen entgegen und sind gegen alle, die uns teilen wollen und Hass säen. Als Verein sind wir parteipolitisch neutral, aber nicht ignorant gegenüber Extremismus, Fanatismus und Ausgrenzung. Dies wollen wir auch sichtbar in unserer Satzung verankern.